Entstehen im Reiserecht Situationen aufgrund dessen es dann zu einem Reisemangel, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verspätung, Entschädigung aufgrund entgangener Urlaubszeit, Mängelanzeige vor Ort oder auch zu einem Rücktritt kommt, kann der Betroffene sich auf den Reisevertrag berufen, um mögliche Ansprüche durchzusetzen.
Das Reiserecht als Teil des Verbraucherrechts regelt die Rechtsbeziehung, also die Rechte und Pflichten, zwischen den Reiseunternehmen und den Reisenden. Vor allem sind die Rechte und Pflichten von Reiseveranstaltern, Hotels und Personenbeförderungsunternehmen stehen.
Die Regelungen entspringen zum größten Teil dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und auch europäischen und internationalen Vorschriften, wenn es um Reisen außerhalb Deutschlands und der EU geht. Ein Reisegesetz als solches besteht nicht.
Kommt es zu einer Verspätung, einer Annullierung oder hat der Flug gar nicht erst stattgefunden, so bietet (EG) NR. 261/2004 den Fluggästen in der EU die Möglichkeit, Ausgleichzahlungen und andere Leistungen geltend zu machen. Die Verbesserung von Transparenz und Haftung bei Urlaubsreisen wurde durch die EU-Pauschalreiserichtlinie von 2018 erreicht.
Im Allgemeinen spricht man von der Reise, jedoch unterteilt man im rechtlichen Reiserecht die Reise in die Pauschalreise und die Individualreise. Bei der Pauschalreise bucht der Reisende ein komplettes Paket und die Ansprüche richtet sich dementsprechend direkt an den Reiseveranstalter. Bei der Individualreise hingegen nimmt der Reisende die Buchungen bezogen auf Beförderung und Unterkunft selbst vor und Anspruchsgegner ist mithin der jeweilige Vertragspartner.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Reiserecht darstellen und aufzeigen, wie welche Ansprüche entstehen und durchsetzbar sind.